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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Es besteht der vereinsrechtliche Grundsatz der > Einzelwahl. Dies bedeutet, dass jedes > Vorstandsmitglied eines mehrköpfigen Vorstands > einzeln gewählt werden muss. Die Bestellung des > Vorstandes erfolgt nach § 27 BGB in der > Mitgliederversammlung.
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