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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Anna schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit Interesse habe ich die vorhergehende > "Diskussion" verfolgt, Hierzu hätte ich dann auch > noch eine Frage: Bei den Annehmlichkeiten an > Mitglieder wird in der Rechtsprechung immer von > "BESONDEREN Vereinsanlässen" gesprochen, bei denen > jedem Vereinsmitglied bis zu 40 Euro zugewendet > werden dürfen. Dazu zählen dann beispielsweise: > Die kostenlose oder verbilligte Bewirtung bei > Feiern oder Vereinsausflügen. > Speisen, Getränke und Genussmittel anlässlich und > während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, > zum Beispiel während einer Besprechung oder > Sitzung, die im überwiegenden Vereinsinteresse > ist. > > Das hat doch alles sehr geselligen Charakter. Ist > denn eine Vorstandssitzung bzw. eine > Mitgliederversammlung ein BESONDERER Vereinsanlass > oder ein AUSSERGEWÖHNLICHER Arbeitseinsatz? Für > mich hat das eher > "Betriebsversammlungscharakter"? > > Gruß Anna
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