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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Rechtslage ergibt sich insbesondere für einen > ehrenamtlich tätigen Vorstand aus §§ 27 Abs.3, 667 > BGB bzw. vom B GH-Beschluss Az.: II ZR 71/07 vom > 7.7.08. > Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: > • Klage auf Auskunft (§ 666 BGB) und/oder > • Klage auf Herausgabe der Unterlagen und > Gegenstände (§ 667 BGB). > Die Klage auf Herausgabe ist allerdings nicht ganz > unproblematisch, da der neue Vorstand bzw. der > Verein wissen muss, was er vom alten Kassenwart > heraus verlangen möchte und dafür konkret in der > Klage vortragen und ggf. Beweis antreten muss. Da > musst Du vor der Abberufung nach der Satzung des > Vereins verfahren, evtl. eine MV mit dem TO > Abberufung durchführen. > Hardy
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