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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Am Geschicktesten ist die Komplettanmeldung. Dazu > muss man drauf achten, dass in der zugrunde > liegenden aMV zuerst die Satzungsänderung > beschlossen und danach erst gewählt wurde nach > Maßgabe der neuen Satzung. Die Wahl hat dann die > Bedeutung eines so genannten Vorratsbeschlusses. > Der neue VS ist mit Eintragung im Amt. Ihr könnt > auch eine nochmalige MV, nur mit der Wahl > durchführen, aber das erfordert neuen Aufwand! > Besprecht das vorab mit dem Rechtspfleger! > > Anhand eines erklärenden Beispiels hört sich das > ungefähr so an: > > Ausnahme: Vorratsbeschluss > > In der Rechtsprechung ist aber auch anerkannt, > dass die MV zugleich mit dem satzungsändernden > Beschluss die ausführenden Folgebeschlüsse fasst, > die bereits die rechtliche Existenz der eben > beschlossenen Satzungsänderung voraussetzen. > Solche Beschlüsse sind rechtlich als bedingte > Beschlüsse (= „Vorratsbeschluss“) anzusehen. Sie > werden in dem gleichen Zeitpunkt wirksam, in dem > die Satzungsänderung in das Vereinsregister > eingetragen wird. > > Wie sollten Sie vorgehen? > > Ausgangspunkt > > Die Satzungsänderung, die Sie vorhaben, betrifft: > a)den Vorstand nach § 26 BGB, der in das > Vereinsregister eingetragen wird, dieser sollte um > ein weiteres Mitglied nach wie vor bestehen. > b) Es ist besser zwei BGB § 26-Vorstände zu > wählen, indem das z.B. der Schatzmeister, falls > man keinen stv.Vors. neu wählen will (e.V. soll > handlungsfähig nach außen sein, falls der Vors. > mal länger ausfällt). > > b) Tagesordnung > > Mit der Einberufung und der Bekanntmachung der > Tagesordnung muss also darauf geachtet werden, > dass zunächst die Satzungsänderung von der MV > beschlossen wird und dieser TOP daher vor den > Wahlen stehen muss. Falls die Entlastung des Vors. > und stv.Vors. in der Satzung steht, sollte das > nicht vergessen werden > > Durchführung der Wahlen > > Die Wahlen zum Vorstand werden dann auf der > Grundlage der neuen Satzungsregelung zur > Vorstandszusammensetzung durchgeführt. > > Folgen den Beschlüsse > > Protokoll dieser MV mit der Satzungsänderung > erarbeiten und der Wahl sowie durch Anmeldung über > den Notar beim Registergericht. > > Hardy
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