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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, die Vertretung durch die Eltern bezieht sich > nur auf die Abgabe von Willenserklärungen, d.h. > das Stimmrecht. Da das ausgeschlossen ist und > zudem die Teilnahme der Eltern per Satzung > ausgeschlossen ist, müssen und dürfen Eltern nicht > teilnehmen.
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