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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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horst23 schrieb: ------------------------------------------------------- > hallo, wir haben folgendes in der Satzung stehen: > > § 9 Rechte der Mitglieder > 1) Mitglieder können ab dem 16. Lebensjahr wählen > und ab dem 18. Lebensjahr > gewählt werden. > 2) Mitglieder, die noch nicht volljährig sind, > haben, mit Ausnahme der Regelung in § 9 > Nr. 1 der Satzung, kein Stimm- und Wahlrecht. Eine > Vertretung durch ihre Eltern > oder sorgeberechtigte Personen bei Abstimmungen > und Wahlen ist nicht statthaft. > Noch nicht volljährigen Mitgliedern stehen das > Rede- und Anwesenheitsrecht in den > Mitgliederversammlungen sowie das Recht auf > Teilhabe an den Leistungen des > Vereins, insbesondere der Nutzung seiner > Einrichtungen, zu. > > Dürfen die Eltern von den Kindern bei der > Jahreshauptversammlung anwesend sein!! > ( Ein Stimmrecht haben sie ja nicht und Mitglieder > sind sie auch nicht. )
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