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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo simcar99, > viel Text, aber: > 1. M.M.n. kann die Abwahl des 2.Vors. nicht auf > die geschilderte Weise erfolgen .Sie muss in der > Einladung als TOP stehen, vgl. BGB § 32. Im TOP > „Allgemeines“ geht das nicht, selbst wenn es 3 > Tage vorher dem 1.Vors. bekannt war bzw. einzelne > Mitglieder dies als Antrag stellten. Und selbst > der Vors. kann den 2.Vors. nicht seines Amtes in > der MV entheben. Das muss so explizit in der > Satzung stehen, sondern in der Regel ist die MV > als Bestellungsorgan des Vorstandes zuständig für > die Wahl, Abwahl oder wie man das nennen möchte, > vgl. BGB § 27. > 2. Die ao-MV muss so wie Du schreibst nach Eurer > Satzung 14-tägig eingeladen werden. > 3. Kompliziert wird dies, dass Du und andere ihre > Funktion niedergelegt haben und gekündigt haben. > Ich halte das für voreilig, denn ändern kann man > dadurch fast nichts! Da kann man ja auch nicht mal > über ein Minderheitsverlangen eine MV einberufen. > 4. Ihr könnt natürlich Euch an das Registergericht > wenden, z.B. wegen der Neuwahl in einer nicht > satzungsgemäßen MV. Gestrichen werden nur die > Vorstände lt. BGB § 26, aber nur wenn das > Protokoll beim Registergericht vorliegt. > Hardy
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