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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Sch au mal hier rein:§ 12 Beendigung des > Kleingartenpachtvertrages bei Tod des > Kleingärtners > > § 12 BKleingG > > (1) Stirbt der Kleingärtner, endet der > Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des > Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners > folgt. > > > (2) Ein Kleingartenpachtvertrag, den Eheleute oder > Lebenspartner gemeinschaftlich geschlossen haben, > wird beim Tode eines Ehegatten oder Lebenspartners > mit dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner > fortgesetzt. Erklärt der überlebende Ehegatte oder > Lebenspartner binnen eines Monats nach dem > Todesfall in Textform gegenüber dem Verpächter, > dass er den Kleingartenpachtvertrag nicht > fortsetzen will, gilt Absatz 1 entsprechend. > > > (3) Im Falle des Absatzes 2 Satz 1 ist § 563b Abs. > 1 und 2 über die Haftung und über die Anrechnung > der gezahlten Miete entsprechend anzuwenden.
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