Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > § 4 Zahlungsverzug(1)Bleibt der Pächter mit der > Zahlung seines Pachtzinses für ein Vierteljahr mit > seinem Anteil an den öffentlich-rechtlichen > Lasten, Umlagen,Mitgliedsbeiträgen und sonstigen > entgeltlichen Gemeinschaftsleistungen im Verzug > und erfüllt dann nicht innerhalb von zwei Monaten > nachschriftlicher Mahnung seine > Zahlungsverpflichtungen, so ist der Verpächter > berechtigt, das Pachtverhältnis nach Maßgabe > derBestimmungen des BKleingG zu kündigen.(2)Bleibt > der Pächter mit der Zahlung von Entgelten für den > Strom- und Wasserverbrauch nach deren Fälligkeit > in Verzug und leistet er dieseauch nach einer > schriftlichen Mahnung innerhalb von zwei Monaten > nicht, ist der Verein berechtigt, von seinem > Zurückbehaltungsrecht durchUnterbrechung der > Versorgung bis zur vollständigen Zahlung der > geschuldeten Beträge zzgl. ev. Verwaltungskosten > Gebrauch zu machen. > @ boernie, so stehts im Unterpachtvertrag im LSK > Sachsen. Da 3 Jahre warten halte ich im > Vereinsinteresse für falsch. > Hardy DD
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