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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst wäre die Frage, ob der Kassenwart > überhaupt vertretungsberechtigt ist. Dazu wäre in > Blick auf die entsprechende Satzungsregelung > nötig. Außerdem ist der Vorstand wahrscheinlich > nicht mehr beschlussfähig (außer die Satzung > trifft hier eine sehr ungewöhnliche Regelung). > Der verbleibende Vorstand muss sich umgehend um > die Neuwahl des Vorstandes kümmern, d.h. eine > Mitgliederversammlung einberufen. Tut er das > nicht, haben die Mitglieder die Möglichkeit des > Minderheitenbegehrens. Es braucht dann eine > entsprechenden Mehrheit, um den Vorstand zu > ergänzen, bzw. die verbliebenen Mitglieder > abzuberufen.
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