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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Annahme der Wahl nicht während der MV > erfolgt und erst später, wie beschrieben, kann sie > auch erst später vom Registergericht vorgenommen > werden. D.h, der so gewählte Vorstand kann nicht > entsprechend dem Satzungsinhalt arbeiten. Im > Übrigen sollte der vorige Vorstand die Zustimmung > vorher einholen um die Wahl nicht zur Face zu > machen. Schau mal das Urteil des OLG Düsseldorf > 1-3-WX 182/08 vom 22.8.08 an.
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