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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Terra schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > es ist bei uns folgende Frage aufgetaucht: > > Wenn bei Vorstandswahlen nacheinander ein neuer 1. > Vorsitzender, 2. Vorsitzender usw. gewählt wird, > ist es dann für die einzelnen Kandidaten, die in > der Jahreshauptversammlung auch anwesend und > erfolgreich gewählt worden sind, möglich, die > Annahme der Wahl auf einen späteren Zeitpunkt (der > JHV) zu verschieben, um z.B. abzuwarten, wie die > Wahl der weiteren Vorstandsämter verläuft? > Z.b. um zu sehen, ob man mit den weiteren > gewählten Kandidaten zusammenarbeiten kann/möchte > bzw. im gegebenen Fall die Wahl abzulehnen. > Die Satzung enhält in dieser Hinsicht keine > Regelung, eine Wahlordnung existiert ebenfalls > nicht. > > > In Wolfgang Pfeffer, Drefahl/Mecklenburg 2013, > "Die Mitgliederversammlung im Verein" S. 38, Punkt > 9.9 heißt es: > > "Die Annahme der Wahl kann auch später (also nicht > in unmittelbarem Anschluss an die > Wahl) erfolgen. Der Gewählte muss auch nicht > zwingend bei der Wahl anwesend sein." > > Ist diese Aussage noch weiter verifizierbar? (BGB > oder entspr. Urteile?) > Gibt es eine Möglichkeit, die Wahlannahme > unmittelbar nach der Wahl zu erzwingen? > > Über eine Antwort freue ich mich, > mit freundlichem Gruß > Terra
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