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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Wer eine Steuererklärung unterschreibt haftet für > die Richtigkeit. Da ist nichts mit 'unter > Vorbehalt' unterschreiben. Idealerweise finden > sich in den Unterlagen auch Kopien früherer > Steuererklärungen. > > Auch auf Plausibilitäten achten: > > Vermögensstand letzte Steuererklärung > +/- Gewinn/Verlust aus 2012 > +/- Gewinn/Verlust aus 2013 > +/- Gewinn/Verlust aus 2014 > sollte den Vermögensstand zum 31.12.2014 ergeben. > > Sonst kann es zu Recht Rückfragen geben. Das > sollte man eigentlich sowieso bei jedem > Jahresabschluss machen. Und wird dann feststellen, > dass das Jahresergebnis mancher Software nicht > stimmt..
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