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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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h2o-sport schrieb: ------------------------------------------------------- > @Hardy, zunächst Danke für die Antwort. > Betrachtet man direkt das Ergebnis, dann sehe ich > und auch andere Vorstandsmitglieder das genauso. > Wie in meinen Ausführungen beschrieben, gilt bei > uns die einfache Mehrheit. Die Wahl war natürlich > TOP der Tagesordnung, jedoch nicht das Amt des > Sportleiters, da die Funktion erst im nächsten > Jahr zur Wahl gestanden hätte. Das Amt > kommissarisch zu besetzen ist gestattet und in der > Satzung verankert. Ehrlicherweise bleibt > festzuhalten, dass der vom alten Vorstand > vorgeschlagene und durch die MV bestätigte > Wahlleiter an einigen Stellen bei den angesetzten > Wahlen überfordert war. Aufgrund dieser > Unsicherheiten wurde es teilweise auch unruhig - > hat glaube ich, jeder im Verein schon erlebt..... > Die Wahl des Sportleiters erfolgte jedoch später > im Zusammenhang mit dem Dringlichkeitsantrag. > Neben der Frage der Stimmen bewegt mich noch eine > andere Frage die in diesem Zusammenhang gestellt > werden müsste. > > Könnte ein Gericht den Dringlichkeitsantrag dieses > Sportfreundes im Nachhinein kippen? > > Zitat BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband, Link > kann leider nicht eingefügt werden): > "....für jegliche Beschlüsse mit einschneidender > Bedeutung (Wahl, Entlastung, Beitragsfestsetzung, > Darlehensaufnahme, Satzungsänderung, Auflösung, > Fusion) davon abgesehen werden, den betreffenden > Beschluss im Wege eines Dringlichkeitsantrags zu > initiieren, da nicht auszuschließen ist, dass der > betreffende Beschluss im Einzelfall von den > gegebenenfalls zuständigen Gerichten als nichtig > erachtet wird." > > Damit wäre aus meiner Sicht das Thema durch oder > gibt es dazu andere Meinungen / Auffassungen?
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