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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hanubi schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > ich habe eine praktische Frage zu der > Stimmrechtsübertragung: > > Ist eine Stimmrechtsübertragung nur dann gültig, > wenn das Original vorlegt? Oder reicht eine Kopie, > wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt? > > Dieses konkrete Detail bei der Ausübung der > Stimmrechtsübertragung ist m.E. im Vereinsrecht > nicht festgelegt. Da gescannte Dokumente im > Allgemeinen zulässig sind, würden wir unsere > Satzung um eine Klausel ergänzen, um das Prozedere > zu vereinfachen (viele Mitglieder vergessen, sie > uns zu schicken oder mitzunehmen). Nur finden wir > keine rechtmäßige Quelle, die bestätigt, dass ein > solcher Eintrag in der Satzung die Gültigkeit > gescannter Dokumente bei der > Stimmrechtsübertragung gewährleistet. > Weiß jemand etwas darüber?
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