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Vereinsrecht und -organisation
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Sts schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Folgendes Problem: > Wir gehen davon aus, dass bei der nächsten Wahl > kein 3. Vorstand zur Verfügung steht. > Wenn sich nun tatsächlich keine Person findet muss > ja eine Folgewahl bzw. Folgeversammlung einberufen > werden. Gibt es hier Fristen wann die nächste > Versammlung stattfinden muss? > > In der Satzung ist hierzu nichts geregelt. Da die > anderen beiden Vorstände gleichberechtigt den > Verein vertreten dürfen ist der Verein auch > weiterhin handlungsfähig. > > Gruß > StS
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