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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der 2. Vorsitzenden zum BGB-Vorstand gehört, > könnte er ohne Ersatz ohnehin nicht gelöscht > werden. > > Man muss die Frage anders stellen: Was passiert, > wenn die Änderung des Vorstandes nicht angemeldet > wird? > Zunächst einmal gar nichts. Das Registergericht > könnte die Anmeldung mit Zwangsgeldandrohung > erzwingen. Wenn es das macht, wäre immer noch > Zeit.
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