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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dana schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Unsere > 2.Vorsitzende musste aus persönlichen Gründen > vorzeitig ihr Amt niederlegen. Laut Satzung gibt > es 6 VS-Mitglieder, neben der 2.Vorsitzenden sind > 1.Vorsitzende und Schatzmeisterin alleine > vertretungsberechtigt und daher für den Verein > handlungsfähig. In der Satzung haben wir geregelt, > dass eine, in der MV gewählte Nachrückerin in > solchen Fällen automatisch nachrückt. Da auch > diese dazu nicht zur Verfügung stand, haben wir > uns entschlossen, das Amt der 2-Vorsotzenden bis > zur nächsten MV vakant zu lassen. Die nächste MV > ist in einem Jahr. Müssen wir beim Amtsgericht die > Niederlegung der 2.Vorsitzenden melden? Das > beduetet ja wieder notarielle Beglaubigungen, > ezc.Oder? Die Mitglieder und die interessierte > Öffentlichkeit sind natürlich informiert.
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