Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Niemeyer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, kann mir einer einen Rat geben? > Im folgenden §3 Gemeinnützigkeit, könnte sich das > AG an den Abschnitten (3) und (6) stören? > Den Abschnitt 6 wollen wir in die Satzung > aufnehmen. > > (1) > Der Verein ist politisch neutral. Er vertritt den > Grundsatz religiöser und weltanschaulicher > Toleranz > > (2) > Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht > in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke > > (3) > Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße > Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten > keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. > > (4) > Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck > des Vereins fremd sind, oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden. > > (5) > Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen > Mitteln des Landes, des Landessportbundes, des > Landes-Tanzsportverbandes oder einer anderen > Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die > vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. > > (6) > Die Mitglieder des Vorstandes können für ihren > Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Vergütungen > erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht > unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit > ist die gemeinnützige Zielrichtung des Vereins. > Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr.26a > Einkommenssteuergesetz > > LG W.Niemeyer
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