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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > zu 1: Der Vorstand besteht laut Satzung aus 7 > Personen. Im Beirat kann aus bis zu 4 Personen > bestehen für Presse, stellvertretendem Sportwart > und 2 Pers. im Vergnügungsausschuss (letzterer > ist > z. Z. nicht besetzt). > > Wie gesagt wäre für die Frage einer Personalunion > die wörtliche (!) Satzungsregelung) erforderlich > > zu 2: Es geht um die Aufteilung der Aufgaben einer > Position. Was die Stimmberechtigung betrifft > würden sich die beiden eine Stimme "teilen". > > Das wird ohne Satzungsgrundlage nicht gehen. > > zu 3: Da die Ersatzwahlen ja innerhalb des > Restvorstands und des Ältestenrats erfolgen, hieße > das also, dass wir in dieser Runde auch den Ersatz > wählen würden für den gerade Neugewählten? > > Ja, sonst wäre ja wieder ein Posten vakant. > > zu 4: Wir müssen dann also nach der Ersatzwahl > die "Nachrücker" eintragen lassen, richtig? > > Ja, so weit sie zum BGB-Vorstand gehören. > > 5. Ich hatte ja bereits erwähnt, dass > Restvorstand, Beirat und Ältestenrat gemeinsam > innerhalb eines Monats eine Ersatzwahl vornehmen > müssen. Weiter ist nichts ausgeführt. Ich gehe > davon aus, dass dann jeder aus dem genannten > Personenkreis 1 Stimme hat, oder? > > Wenn das nicht anders geregelt ist, gilt immer > "one man one vote". > > 6. Ich habe gelesen, dass bei Rücktritt des > Kassenwarts auf jeden Fall eine außerordentliche > Kassenprüfung stattfinden muss. Sollen das die > beiden im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung > gewählten Kassenprüfer sein oder kann event. auch > jemand anderes dazu kommen? Und muss diese > Prüfung vor den Ersatzwahlen und/oder der > Löschung des alten Kassenwarts beim Amtsgericht > stattfinden? > > Das hängt von den Satzungsregelungen zur > Kassenprüfung ab. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es > hier nicht.
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