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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Muss für jeden der drei Zurückgetretenen eine > Ersatzwahl erfolgen oder können Aufgaben ggf. > umverteilt werden, so dass beispielsweise nur zwei > Personen als Ersatz gewählt werden? Dies ist vor > allem für die Position des Präsidenten wichtig zu > wissen. > > Das wäre eine Verkleinerung des Vorstands bzw. > eine Personalunion. Hier kommt es auf die genaue > Satzungsregelung zur Zusamensetzung des Vorstands > an. > > > 2. Kann bei der Ersatzwahl für eine der vakanten > Positionen auch ein Team gewählt werden? > Ist damit gemeint, dass der Vorstand sich > vergrößert? > > 3. Ist es möglich, ein Mitglied des Restvorstands > in eine der vakanten Positionen zu wählen, um dann > ggf. eine Ersatzwahl für diese Position > vorzunehmen? > > Natürlich. Die Neuwahl bedeutet ja automatisch die > Abberufung aus dem bisherigen Amt. > > 4. Wie sieht es mit den Eintragungen beim > Amtsgericht aus? Werden die Interims-Gewählten > ebenfalls gemeldet oder werden die drei lediglich > als zurückgetreten gemeldet bis eben die nächste > Mitgliederversammlung stattfindet? > > Grundsätzlich muss der gewählte BGB-Vorstand zum > Vereinsregister angemeldet werden. Das ist schon > deswegen nötig, weil die alten Vorstandsmitglieder > ja gelöscht werden wollen (und sollen).
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