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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ucla88 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben folgende Situation: > > In einem aus 7 Personen bestehenden Vorstand (+ > Beisitzer) sind Präsident, 1. Vize und Kassenwart > zurückgetreten. Die nächste reguläre > Mitgliederversammlung inkl. Wahl ist erst im > nächsten Jahr. Laut Satzung ist die > Geschäftsfähigkeit gewahrt durch den 2. Vize und 2 > weitere VS-Mitglieder. > > Für den Fall eines Rücktritts (mehrere waren > anscheinend nicht vorgesehen ;-) sieht die Satzung > vor, dass Restvorstand, Beirat und Ältestenrat > gemeinsam innerhalb eines Monats eine Ersatzwahl > vornehmen, die bis zur nächsten > Mitgliederversammlung gilt. Bis zur Ersatzwahl > soll der Präsident (der ja nun auch zurückgetreten > ist) die Aufgaben des Ausgeschiedenen zu > übernehmen. > > Nun meine Fragen: > > 1. Muss für jeden der drei Zurückgetretenen eine > Ersatzwahl erfolgen oder können Aufgaben ggf. > umverteilt werden, so dass beispielsweise nur zwei > Personen als Ersatz gewählt werden? Dies ist vor > allem für die Position des Präsidenten wichtig zu > wissen. > > 2. Kann bei der Ersatzwahl für eine der vakanten > Positionen auch ein Team gewählt werden? > > 3. Ist es möglich, ein Mitglied des Restvorstands > in eine der vakanten Positionen zu wählen, um dann > ggf. eine Ersatzwahl für diese Position > vorzunehmen? > > 4. Wie sieht es mit den Eintragungen beim > Amtsgericht aus? Werden die Interims-Gewählten > ebenfalls gemeldet oder werden die drei lediglich > als zurückgetreten gemeldet bis eben die nächste > Mitgliederversammlung stattfindet? > > Ich bedanke mich schon im Voraus!! > > Viele Grüße > > Ucla
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