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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da gibt es keine Bedenken. > Schon bezüglich der Zweckbetriebseigenschaft > erlaubt die Finanzverwaltung bis zu 400 Euro pro > Monat an Vergütungen an Sportler. Umso weniger > können gegen einen pauschalen Aufwandsersatz > Bedenken bestehen.
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