Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Lutz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung heißt es zum Satzungszweck: > Der Satzungszweck wird verwirklicht durch > ◾Durchführung von vereinsoffenen > Sportveranstaltungen > ◾Beteiligung an den Sportveranstaltungen des > MVB und des DMYV > > Weiter heißt es in der Satzung: > Mittel die dem Verein zufließen, dürfen nur für > satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die > Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in > ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine > sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es > darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken > des Vereins fremd sind oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden. > > Wir beabsichtigen nun den Teilnehmern an den im > Satzungszweck genannten, max. 6 > Sportveranstaltungen/ Jahr eine pauschale > Aufwandsentschädigung von 10,- oder 20,- Euro/ > Sportveranstaltung zu zahlen. > > Jetzt gibt es im Vorstand hierzu unterschiedliche > Auffassungen, handelt es sich dabei um (zulässige) > Verwendung für satzungsgemäße Zwecke oder um > (unzulässige) Zuwendungen an Mitglieder? > > Zum einen möchten wir die sportlich aktiven > Mitglieder unterstützen und die inaktiveren > Mitglieder vielleicht auch zu Teilnahme > motivieren, aber zum anderen natürlich nicht gegen > die Satzung verstoßen. > > Mit freundlichen Grüßen > > Lutz
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