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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung keinen bestimmten > Kündigungstermin nennt, ist die Kündigung zu jedem > Zeitpunkt möglich und mangels First auch mit > sofortiger Wirkung. > Noch fällige Jahresbeiträge sind dennoch zu > bezahlen. > Ob ein Rückerstattungsanspruch besteht, ist von > der Rechtsprechung nicht einheitlich geklärt. Zwar > ist die herrschende Auffassung, dass keine > Rückzahlungsanspruch besteht. Das KG Berlin hat > aber in einem Fall anders geurteilt. > Unter diesen Vorgaben hätte ich keine Bedenken, > wenn der Vorstand den Beitrag teilweise erlässt.
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