Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Freyburger schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung eines Vereins ist festgelegt, dass > Mitglieder schriftlich ohne Einhaltung einer Frist > kündigen können. - Allerdings fehlt eine > Formulierung wie "zum Jahresende." > Die Satzung legt aber auch fest, dass das > Geschäftsjahr des Vereins das Kalenderjahr ist. > > Die Mitgliederversammlung hat einen Beitrag von X > €/Jahr festgelegt. Beiträge wurden in den 12 > Jahren des Bestehens von allen Mitgliedern > jährlich eingezogen. > > Nach Eingang der Beitragsrechnung (wie immer > gewohnt zu Jahresbeginn) kündigt ein Mitglied "mit > sofortiger Wirkung" und teilt zugleich mit, den > Mitgliedsbeitrag wegen der fristlosen Kündigung > auf den Teilbetrag für drei Monate zu kürzen. > Besondere Gründe für die Kündigung werden nicht > genannt. > Kann der Vereinsvorstand auf einer Zahlung des > vollen Jahresbeitrags bestehen, obwohl hierzu in > der Satzung nichts geregelt ist? > > Oder umgekehrt: Darf der Vorstand dem kündigenden > Mitglied den Rest des Jahresbeitrags erlassen, da > in der Satzung nicht ausdrücklich von einem > Jahresbeitrag die Rede ist? > > Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
www.vereinsknowhow.de
.