Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn sich die Leistungen auf einen Zeitraum > beziehen, in dem Sie noch Mitglied waren, kann das > noch eingefordert werden. > Es gilt die allgemeine Verjährungsfrist (3 Jahre).
www.vereinsknowhow.de
.