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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass es > keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Dass also > das Verhalten anderer nicht sanktioniert wurde, > führt nicht zur eigenen Strafreiheit. > Allerdings kann im der MV darauf hingewirkt > werden, dass die Vereinstrafen einheitlich > durchgesetzt werden. > Hier kann auch Pflichtverstoß des Vorstands > vorliegen.
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