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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Als Verlust muss das steuerlich natürlich erfasst > werden. > Es sollte - wenn eine Diebstahl vorlag - auch > Strafanzeige erstattet werden - vor allem wenn der > Verein gemeinnützig ist. Es muss ja der Verlust ja > auch hinreichend dokumentiert werden. Das > behördliche Protokoll ist hier nützlich.
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