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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Bin zwar vereinsrechtlich fortgeschrittener Laie, > aber das ist ein Punkt bei dem ich lange drüber > nachdenken musste. > > Der Vorsitzende mag zwar sagen, dass er nur ein > Jahr im Amt bleiben will, aber die Mitglieder > wählen ihn ja trotz der Ankündigung für die > satzungsgemäße längere Zeit von x Jahren. Das geht > dann in die Richtung satzungsdurchbrechender > Beschluss und könnte die Wahl anfechtbar machen. > Aber sofern die Mitglieder mit dieser Regelung > einverstanden sind sehe ich da keine Probleme > ("Ohne Kläger kein Richter"). > > (War zu schnell, daher Edit:) > Ich würde das mit der kürzeren Amtszeit eher nicht > ins Protokoll fürs Vereinsgericht rein schreiben. > Bzw. wenn es unbedingt sein müsste dann mit dem > entsprechenden Hinweis a la "Herr Meier wurde > entgegen § 10 der Satzung nur für eine Amtszeit > von einem Jahr zum Vorstandsvorsitzenden > gewählt." > Aber damit provoziert man Rückfragen vom > Vereinsgericht. > > Herr Pfeffer bitte korrigieren falls ich daneben > liege :-)
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