Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die auf der Gründungsversammlung beschlossene > Satzung ist nach wie vor wirksam (wie auch > anders?). Sie muss also durch einen erneuten > Beschluss der MV geändert werden. > Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt durch > den gesamten BGB-Vorstand - also alle Mitglieder, > die eingetragen werden sollen.
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