Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
P.K. schrieb: ------------------------------------------------------- > Schönen guten Abend, > > unser Verein weist folgende Problematik auf: > > Die Vereinsgründung wurde im Mai 2014 besprochen. > Die Gründungsversammlung fand dann im September > 2014 statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es 35 > Gründungsmitglieder, von denen 13 anwesend waren. > > Hierbei wurde der Satzungsentwurf besprochen und > Änderungen an der Satzung vereinbart. > > Es erfolgte die Wahl des Vorstands, der aus 5 > Mitgliedern besteht (1. Vorsitzender, 2. > Vorsitzender, Finanzbeauftragter, > Mitgliederbeauftragter und Beisitzer/stellv. > Finanzen/Mitglieder). > Die Wahl findet sich im Protokoll wieder. > Gemäß Satzung sind zwei Mitglieder > gemeinschaftlich vertretungsbefugt. > > Eine Anwesenheitsliste der anwesenden > Gründungsmitglieder ist vorhanden. > Der Satzungsentwurf wurde von mindestens 7 > Mitgliedern unterzeichnet. > > Der Satzungsentwurf wurde in der Folge zur > Überprüfung der Gemeinnützigkeit an das Finanzamt > weitergeleitet. Hier kam die Rückmeldung, dass der > Antrag auf Gemeinnützigkeit mit diesem > Satzungsentwurf eher unwahrscheinlich scheint. > > Es fand erneut eine Überarbeitung der Satzung > statt, die nun eingereicht werden soll. > > Nun ist aus persönlichen Gründen der zweite > Vorstand zurückgetreten und wurde noch nicht > ersetzt. > > Momentan stellt sich uns nun die Frage, ob die > Satzung mit den damaligen Unterschriften (2015) > nun immernoch Gültigkeit hat und in überarbeiteter > Form eingereicht werden kann oder ob erneut eine > MGV stattfinden muss, damit die überarbeitete Form > der Satzung erneut beschlossen wird. > > Außerdem ist uns nicht klar, wer nun beim Notariat > erscheinen muss. Alle 5 gewählten Vorstände, auch > wenn bereits 2 davon gemeinschaftlich > vertretungsbefugt sind? > Falls ja, wie kann die Eintragung dann erfolgen, > wenn einer der Vorstände mittlerweile > zurückgetreten ist und die Position vakant? > > Vorab bereits vielen Dank für eure > Hilfsbereitschaft. Momentan erscheint das alles > etwas undurchsichtig.
www.vereinsknowhow.de
.