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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da gibt es keine Bedenken. Der Vorstand kann sein > Amt grundsätzlich jederzeit niederlegen - auch > direkt nach der Wahl. Er kann die Amtsniederlegung > auch für eine bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft > erklären.
www.vereinsknowhow.de
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