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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Misstrauensvotum kennt das Vereinsrecht > nicht. Der Vorstand kann aber grundsätzich > jederzeit abberufen werden. > Es gibt dabei einen Weg, das auch gegen den > Widerstand des Vorstands zu tun: das > Minderheitenbegehren. > Die Minderheit (nach BGB 10%) kann aber nur die MV > einberufen. Für die Abberufung des Vorstandes > braucht es eine (einfache) Mehrheit.
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