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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > "...der Verein besteht nämlich (evtl. auch nur > vorübergehend) nur noch aus 2 Mitgliedern..." > > Beachte, dass die vorübergehende Mitgliederzahl > auf mindestens 3 erhöht werden muss. > Bitte mal im § 73 BGB nachlesen, denn dort > verweist man darauf hin, dass beim Unterschreiten > der Mindestmitgliederzahl, unter 3 Mitglieder, der > Entzug der Rechtsfähigkeit für den Verein droht.
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