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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Formulierung ist in der Tat widersprüchlich, > weil "schriftlich" zunächst als Briefform > definiert wird. > Man kann die Regelung aber eigentlich nur so > auslegen, dass neben der Brieform auch E-Mail > zulässig ist, weil andernfalls die alternative > Einladung per E-Mail unmöglich wäre. Diese Option > wird aber ausdrücklich ergänzt.
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