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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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bedaro schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und ein frohes neues Jahr, > > unsere Mitgliederversammlung (ohne Neuwahlen) > steht an und es sollen die Einladungen versendet > werden. Nun ist das die erste Einladung, die ich > als Vorstand schreibe und bin mir etwas unsicher, > auf welchem Wege diese den Mitgliedern zugehen > muss. Unsere Satzung schreibt dazu folgendes: > > "Jede außerordentliche und ordentliche > Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich > per Brief an jedes Mitglied unter Einhaltung einer > Einladungsfrist von 4 Wochen und unter Angabe der > Tagesordnung einzuberufen. Das Einladungsschreiben > gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom > Vereinsmitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet > ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die > elektronische Post per E-Mail." > > Die Einladung per Mail ist also vorgesehen > (natürlich nur bei Mitgliedern, die ihre > Mailadresse auch angegeben haben), jedoch > irritiert mich die Passage im ersten Satz: "...ist > vom Vorstand schriftlich per Brief...". > > Ist durch diese Passage nun ausschließlich der > Briefversand zugelassen oder ergänzt der letzte > Satz diese Einladungsform um die Möglichkeit der > E-Mail (weil ja sozusagen E-Mail ein > elektronischer Brief ist)?
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