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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Tagesordnung, die mit der Einladung > verschickt wird, muss der Besc hlussgegenstand > "hinreichend genau" bezeichnet werden. Ich habe > deswegen Zweifel, ob der Verweis auf die Website > genügt. > Es würde aber sicher ausreichen, wenn in der > Tagesordnung angegeben wird, welche Paragrafen > geändert werden sollen, und zur genauen > Textfassung auf die Website verwiesen wird.
www.vereinsknowhow.de
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