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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung weiter nichts regelt gilt nach § > 32 BGB: "Zur Gültigkeit des Beschlusses ist > erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung > bezeichnet wird." > Die Beschlussgegenstände (Tagesordungspunkte) > müssen also mit der Einladung mitgeteilt werden. > Werden sie erst später bekanntgemacht, ist kein > gültiger Beschluss möglich.
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