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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Anspruch der Kassenprüfer / Revisoren auf > Auskünfte durch den Vorstand, den > Schatzmeister etc. ergibt sich > > a. aus der Berufung der Kassenprüfer / Revisoren > mit dem Auftrag die > Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen ( > Beschluß Mitgliederversammlung) > > b. aus § 666 BGB, wobei die Kassenprüfer / > Revisoren ihrerseits wiederum gem. > § 666 BGB der Mitgliederversammlung des Vereins – > ihrem Auftraggeber – > auskunfts- und rechenschaftpflichtig sind über die > vorgenommenen > Prüfungshandlungen. > > > Hardy
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