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Vereinsrecht und -organisation
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kizushi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > der geänderte § 33 BGB sieht für > Satzungsänderungen eine 3/4 Mehrheit der > abgegebenen Stimmen vor. > Ist es für Vereins-NEU-Gründungen möglich, dennoch > nur eine 2/3 Mehrheit in der Satzung > festzuschreiben?
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