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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Leider das klassische Problem, wenn die Satzung so > viele Ämter vorsieht. > > Eine Wahl ist in jedem Fall nötig. Wenn es keine > Gegenkandidaten gibt, muss die Möglichkeit > eingeräumt werden, bei jedem Kandidaten mit Nein > zu stimmen. Auch wenn Gegenkandidaten fehlen, muss > also nicht zwingend der einzige Bewerber ins Amt > kommen. > > Nach herrschender Rechtsauffassung ist ein > unvollständiger Vorstand nicht beschlussfähig. Die > vakanten Ämter können als kein Dauerzustand sein. > > Hier hilft nur eine Verkleinerung des Vorstands > per Satzungsänderung. Am besten legt man künftig > nur eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern > fest.
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