Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die MV muss die Auflösung beschließen > (Dreiviertelmehrheit, wenn die Satzung das nicht > anders regelt). > Mit dem Protokoll dieses Beschlusses wird die > Auflösung notariell zum Vereinsregister > angemeldet. > Dann beginnt das Liquidationsjahr und der Verein > wird zum Liquidationsverein (e.V. i.L.). Nach Ende > des Jahres wird der Verein gelöscht.
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