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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Franjo schrieb: ------------------------------------------------------- > Hardy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > BayObLG, 25.10.2000 - 3 Z BR 298/00 > > > > Amtlicher Leitsatz: > > > > "Aus einer Vereinssatzung muß eindeutig > > hervorgehen, wie ein Dritter Mitglied wird und > wie > > ein Mitglied ausscheidet und, ob sowie in > welcher > > Höhe Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind." > > > > Da diese Probemitgliedschaft nicht > > Satzungsbestandteil ist, ist deren Anwendung > > seitens des Vorstands/Vereins nichtig. Sie kann > > nur wirksam sein, wenn durch eine > Satzungsänderung > > und Eintrag beim Vereinsregister auch die > Rechte > > und Pflichten der Probemitglieder enthalten > sind. > > Das wird im weiteren in diesem Urteil > > angesprochen. > > > > Lesenswert ist auch von RA Otterbach sein > Artikel > > "Vereinsverfassung und Vereinssatzung", wo er > > aufmerksam macht, dass sehr oft bei > > Tierzuchtvereinen Regelungen in > Vereinsordnungen > > niedergelegt werden, wo davon nichts > > Satzungsqualität hat (BGH MDR 1984, 119,120). > > > > > > > Das sollten Sie unverblümt in der > Vorstandssitzung > > mitteilen. > > > > Hardy > > Vielen, vielen Dank .... ich werde berichten :-))
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