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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > BayObLG, 25.10.2000 - 3 Z BR 298/00 > > Amtlicher Leitsatz: > > "Aus einer Vereinssatzung muß eindeutig > hervorgehen, wie ein Dritter Mitglied wird und wie > ein Mitglied ausscheidet und, ob sowie in welcher > Höhe Mitgliedsbeiträge zu zahlen sind." > > Da diese Probemitgliedschaft nicht > Satzungsbestandteil ist, ist deren Anwendung > seitens des Vorstands/Vereins nichtig. Sie kann > nur wirksam sein, wenn durch eine Satzungsänderung > und Eintrag beim Vereinsregister auch die Rechte > und Pflichten der Probemitglieder enthalten sind. > Das wird im weiteren in diesem Urteil > angesprochen. > > Lesenswert ist auch von RA Otterbach sein Artikel > "Vereinsverfassung und Vereinssatzung", wo er > aufmerksam macht, dass sehr oft bei > Tierzuchtvereinen Regelungen in Vereinsordnungen > niedergelegt werden, wo davon nichts > Satzungsqualität hat (BGH MDR 1984, 119,120). > > > Das sollten Sie unverblümt in der Vorstandssitzung > mitteilen. > > Hardy
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