Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es besteht ein Rückzahlungsanspruch wegen > ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB). Die > Herausgabeanspruch unterliegt allerdings der > allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. > Die Verjährungsfrist beginnt, nach § 199 BGB wenn > "der Gläubiger von den den Anspruch begründenden > Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis > erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen > müsste". > Die Frage, die ich nicht beanntworten kann, ist, > ob hier grobe Fahrlässigkeit der Mitglieder > vorliegt. > > Grundsätzlich kann aber auch die > Mitgliederversammlung den Vorstand zur Rückzahlung > anweisen, wenn sich eine entsprechende Mehrheit > findet.
www.vereinsknowhow.de
.