Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Franjo schrieb: ------------------------------------------------------- > Hardy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Franjo, die Frage ist, ob diese > > Liegenschaftsordnung mit der Probezeit explizit > > Satzungsbestandteil ist. > > > > Vereinsordnungen als Satzungsbestandteil > > > > Vereinsordnungen als Satzungsbestandteil sind > der > > Ausnahmefall. In der Regel ist ja gerade > gewollt, > > flexiblere Regelungen neben die Satzung zu > > stellen. Ist die Vereinsordnung aber > > Satzungsbestandteil, gelten für sie die > gleichen > > Vorschriften wie für die Satzung selbst: Sie > wird > > ins Vereinsregister eingetragen und ihre > Änderung > > wird wie eine Satzungsänderung behandelt – also > > mit den entsprechenden Mehrheitsanforderungen > > (nach den Vorschriften des Bürgerlichen > > Gesetzbuchs Zweidrittelmehrheit). > > Quelle: IWW, VB Vereinsbrief Ausgabe o7/2008, > > Seite 11) > > > > Wenn also diese Probezeit nicht in der Satzung > > steht und selbst auch nicht beim > Vereinsregister > > eingetragen ist, ist das sehr fraglich und ein > > Ansatz dort gegenzuhalten. > > Hallo Hardy, .... die Nacht wurde zum Tag.... Ich > hab sämtliche Optionen durchgekaut, und keinen > Ansatz von einer Probezeit in der Satzung > gefunden. Danach prüfte ich soweit es mir möglich > war gewisse Querverweise hierin. Bei Name, Sitz, > Zweck ist eine Unterwerfungserklärung dahingehend > verankert, dass der Verein und seine Mitglieder > sich den Satzungen der DMYV, IBMV und des > deutschen Wasserskiverbandes unterwerfen.( Auch > hier nichts verwertbares)... Unter Aufnahme, dass > der Aufnahmeantrag auf den dafür vorgesehenen > Formblättern an den Vorstand zu richten ist. ..( > hier kenne ich natürlich den Inhalt noch > nicht).....Unter Pflichten der Mitglieder steht, > dass die Mitglieder die von den Vereinsorganen > gefassten Beschlüsse und Anordnungen zu befolgen > haben, und an die Hafenordnung des Vereins. ...( > Auch in dieser steht nichts von der Probezeit). > Die Satzung endet mit einer Aufreihung der seit > Beginn des Vereins verabschiedeten > Satzungsänderungen. (Vermutlich dürfte dies nicht > von Bedeutung sein) ... So wie es scheint, ist der > Part der Probezeit nicht in der Vereinssatzung > verankert, und nur Bedingung für die > Liegeflächenvereinbarung... Welchen Weg würden Sie > an meiner Stelle nun gehen ? Kommende Woche hat > der Vorstand um ein Gespräch gebeten....
www.vereinsknowhow.de
.