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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Franjo schrieb: ------------------------------------------------------- > Hardy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Franjo, wenn der Yachteigner nicht an Sie & > > Partner verkauft, haben Sie keine Chance. Erst > > ist die Mitgliedschaft abzuklären, dann Kauf!, > > Wenn Sie die Satzung kennen, dann müsste doch > dort > > etwas über die 3 Jahre Probezeit enthalten > sein? > > Steht da nichts wäre das u.U. ein Anhaltspunkt > > gegenzuhalten. > > Aber dann reagiert der Präsident sicher mit > seinem > > "Busenfreund" im Klub wegen dem besseren > > Liegeplatz. Aber der Yachteigner hat seine > Yacht > > dann sicher immer noch nicht los! > > Hardy > > Schönen guten Abend, > kommt selten vor, aber im Moment weiss ich nicht > worin Sie u.U. eine Chance sehen. > Die Satzung klärt ausschliesslich die > Mitgliedschaft samt Bedingungen, kurz mit meinen > Worten zusammenngefasst: > wer: ....können alle natürlichen Personen mit > Interesse am Motorbootsport und Zielen des > Vereins > was: ... Unterscheidung der verschiedenen Formen > der Mitgliedschaft: Ordentliches Mitglied, > Jugendmitglieder, Familienmitglieder, > Ehrenmitglieder, Fördermitglieder. > Anschliessend sind die Bedingungen aufgelistet: > - ...Aufnahmeantrag .... dafür vorgesehene > Formblätter .... an den Vorstand richten. > - ..Voraussetzung für die Aufnahme: ..Benennung > von zwei Mitgliedern, die den Antrag > unterstützen. > - ...Vorstand kann den Antrag ohne Angaben von > Gründen ablehnen > -...Mit Aufnahme durch den Vorstand beginnt die > Mitgliedschaft. ..... Unterwerfung der Satzung, > Vorschriften und Vereinsrecht nach §§ 21 bis 79 > BGB > -...Beitragspflicht etc.... > Kein einziger Verweis auf die Mitgliedschaft auf > Probe. > Diese ist in der Liegeflächenvereinbarung > verankert. Diese Vereinbarung hat sicherlich ihre > Berechtigung bei Mitgliedsanträgen mit extern > zugeführten Boote, bei Bestandsschutz in meinen > Augen nicht. > Nachdem der Vorstand damals meinem Partner und mir > gegenüber versicherte, dass die Wandlung von Probe > auf Voll bisher so gut wie immer vollzogen wurde, > ausgenommen derjenigen, die gegen die in der > Satzung verankerten Punkte verstossen haben, wurde > der Vertrag bereits geschlossen. > Zur Sicherheit haben beide Vertragsparteien über > den Vertragsinhalt Stillschweigen vereinbart. > Denn solange der Verkäufer offiziell Mitglied > bleibt, ist der Liegeplatz geschützt. Auf mein > Anraten hin wird der Verkäufer auch nicht die > Liegeflächenvereinbarung unterschreiben, welche > ansonsten sämtliche Bestandsrechte zwar auf den > Probemitglied übergibt, dieser jedoch nach drei > Jahren ohne Begründung abgelehnt werden kann, in > meinem Fall hat der Vorstand dies ja bereits > bestätigt. > Franjo
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