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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Franjo schrieb: ------------------------------------------------------- > Hardy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Hallo, > > Grundsätzlich entscheidet der Vorstand (oder > auch > > die MV) ob er ein neues Mitglied aufnehmen will > > (Aufnahmefreiheit). Ein Aufnahmezwang kann sich > > durch die Satzung ergeben oder durch die > > Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen > > Bereich (BGHZ 140, 77, Sportverband). > > Lesen Sie mal die Satzung dieses Vereins. Falls > er > > ein e.V. ist, liegt auch die Satzung dem > > zuständigen Vereinsregister vor. > > Hardy > > Hallo, und vielen Dank für das perfekte > Ergebnis...... > Lt. Satzung kann der Vorstand jederzeit ein > Antragsgesuch kommentarlos ablehnen. > Standardgesuche sind hierbei sicher chancenlos, > sofern nicht eine beweisbar sittenwidrige > Einstellung des Entscheidungsträgers zugrunde > liegt. > In meinem Fall sehe ich eher den Analog zum > genannten BGHZ Urteil. > Aufgrund der Beschaffenheit der Sache ist es > nahezu unmöglich, überhaupt einen alternativ > geeigneten Hafen samt Liegeplatz zu finden. Somit > sehe ich hier eine jahrzehntelange Struktur der > Abhängigkeit. > Im Umkehrschluss befindet sich der Verein in einer > absoluten Machtstellung. In Abwägung sämtlicher > Interessen und naheliegender Konsequenzen beider > Parteien, würde mir bei einer fortbestehend > ablehnender Haltung des Vorstandes, ein sehr hoher > wirtschaftlicher Schaden entstehen. > Sofern meine Argumentation greift, müsste auch die > dreijährige Probezeit entfallen, da das Ergebnis > bereits planbar vorliegen würde. > Hätten Sie noch eine Idee hierzu, bzw. eine > Ergänzung/Modifizierung zur Argumentation ? > Vorab nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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