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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn es sich um eine ähnliche Tätigkeit handelt, > kann er nicht den Ehrenamtsfreibetrag zusätzlich > nutzen. Das ginge nur bei unterschiedlichen > Tätigkeiten. > Den über 2.400 Euro hinausgehenden Betrag kann man > grundsätzlich auf Honorarbasis abrechnen - > vorausgesetzt es sind die Voraussetzungen für eine > selbstständige Tätigkeit gegeben, was bei > Übungsleitern nicht die Regel ist.
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